Capital Incasso - Inkasso für Ärzte und Heilberufe - sensibel und professionell!

Wir arbeiten sensibel

Das Verhältnis zwischen Ärzten, Therapeuten und Patienten beruht in erster Linie auf Vertrauen. Vertrauen aber basiert auf Gegenseitigkeit: Auch Sie dürfen darauf vertrauen, dass der Patient Ihre Leistungen zeitnah vergütet!

Ist das einmal nicht der Fall, sind wir zur Stelle. Wir als Capital-Incasso sind erfahren im Umgang mit säumigen Patienten und bieten Ihnen wertvolle Unterstützung bei der effektiven Durchsetzung offener Forderungen an. Dabei sind wir stets darauf bedacht, das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt, Therapeut und Patienten nicht zu belasten. Unsere Mitarbeiter sind eigens dafür geschult und gehen besonders sensibel und einfühlsam vor.

Wir arbeiten professionell

Während Unternehmen aus anderen Bereichen offene Forderungen schnell und effektiv durchsetzen können, müssen Ärzte und andere Selbstständige in Heilberufen zahlreiche standes- und berufsrechtliche Vorschriften beachten.

Wir kennen die Probleme und Risiken in Zusammenhang mit Datenübermittlung, Datenschutz und vor allem auch der ärztlichen Schweigepflicht. Wir sind bestens vertraut mit den diesbezüglichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Unser Ziel als seriöses und erfahrenes Inkasso-Unternehmen ist es,

  • dass Sie als Arzt oder Therapeut die Ihnen zustehende Bezahlung so schnell und unkompliziert wie möglich erhalten
  • und dabei das besondere Vertrauensverhältnis zu Ihrem Patienten bewahrt bleibt.

Haben Sie Fragen zum Inkasso für Ärzte und Heilberufe? Rufen Sie uns am besten gleich an!

Oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service!

Sie leisten gute Arbeit. Deshalb:

  • Ihr Patient hat das Recht auf eine faire und zeitnahe Behandlung.
  • Sie als Arzt oder Therapeut haben das Recht auf eine faire und zeitnahe Bezahlung!

Beauftragen Sie uns jetzt - und wir kümmern uns sensibel und professionell darum.

Rechtliche Hintergründe

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 04. Juli 2007, Aktenzeichen: VII ZB 68/06) entschieden, dass Erstattungsansprüche des Patienten gegen seine private Krankenversicherung (PKV) nicht gepfändet werden können.

Das heißt für Sie:
Bezahlt ein Patient die Rechnung trotz Mahnungen nicht, ist der Arzt gezwungen, die Forderung durch ein spezialisiertes Unternehmen wie Capital Incasso gerichtlich feststellen und rechtskräftig titulieren (Schuldtitel) zu lassen.

Zahlt der Patient auch dann nicht, besteht die Möglichkeit des Zwangsvollstreckungsverfahrens, mit zahlreichen Möglichkeiten der Sach- und Forderungspfändung.
Der Erstattungsanspruch des Patienten gegen die PKV kann dabei leider nicht für eigene Forderungsansprüche des behandelnden Arztes gepfändet werden.
Eine Pfändung derartiger Erstattungsansprüche ist unzulässig.

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) würde die Pfändbarkeit künftiger Erstattungsansprüche den mit dem zwischen Patient und Versicherung abgeschlossenen Vertrag verfolgten Zweck gefährden.
Dem Interesse des Patienten, künftig medizinische Behandlung in Anspruch nehmen zu können,
sei gegenüber einem möglichen Forderungsausfall des Arztes Vorrang einzuräumen.
Soweit die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) lediglich die Pfändbarkeit künftiger Erstattungsansprüche des Patienten ausschließt, ist es dringend empfehlenswert, im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine Pfändung von Beitragsrückerstattungen vorzunehmen, die der Patient gegen seine Versicherung hat.

Überlassen Sie den Forderungseinzug uns:

  • Sie profitieren von unserer Erfahrung aus über 40 Jahren Inkasso-Tätigkeit.
  • Ihre offenen Forderungen werden von den Spezialisten unseres Inkassounternehmens in Bremen, sowohl für den außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungseinzug, als auch für das nachgerichtliche Überwachungsverfahren abgewickelt.
  • Der Großteil der Fälle erledigt sich meist schon im vorgerichtlichen Inkassoverfahren und gewährleistet Ihnen so einen optimalen Mittelrücklauf.
  • Hierbei steht für uns immer die gut funktionierende Geschäftsbeziehung zu Ihrem Schuldner im Vordergrund, den Sie als Kunden nicht verlieren möchten.
Inhaber Thomas F. Meier
Inhaber Thomas F. Meier

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