Gerichtliches Inkasso
Vorgerichtliches Inkasso
Der Schuldner wird durch uns vorab bonitätsmäßig überprüft und schriftlich zur Zahlung innerhalb kurzer Fristsetzung aufgefordert. Zahlt er innerhalb dieser Frist nicht, erfolgt eine zweite und letzte Zahlungsaufforderung. Immer freundlich aber konsequent in der Sache verfolgen wir Ihr Ziel der Mittelrückführung.
Wir zeigen dem Schuldner Wege auf, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen, ggf. auch ratenweise, nachkommen kann, ohne das unnötig die Gerichte bemüht werden müssen.
Gerichtliches Inkasso
Es findet vorab nochmals ein Abgleich der Bonitätsüberprüfung statt. Zeigen sich keine relevanten "Negativmerkmale" und erfolgt bis dahin keine Zahlung des Schuldners, wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, damit die Forderung nicht verjähren kann.
Die Neuordnung des am 01. Juli 2008 in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erlaubt es uns als amtlich zugelassenem und registrierten Inkassounternehmen auch gerichtlich im Rahmen des Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahrens tätig zu werden.
Mit der Beantragung eines Mahnbescheides soll im Wege des "verkleinerten Zahlungsklageverfahrens" versucht werden, bei Forderungen, die unstreitig sind, schnell zu einem vollstreckbaren Schuldtitel zu gelangen. In vielen Fällen zahlt der Schuldner bereits, wenn er von dem gerichtlichen Mahnverfahren durch Zustellung des Mahnbescheides Kenntnis erhalten hat.
Zahlt der Schuldner nicht, wird durch uns der Erlass des Vollstreckungsbescheides (Schuldtitel) bewirkt.
Mit dem Schuldtitel (Vollstreckungsbescheid) können so genannte titulierte Forderungen einerseits im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens gegen den Schuldner unverzüglich durchgesetzt werden, andererseits unterliegen sie ab der Titulierung nicht mehr der kurzen Verjährungsfrist von drei Jahren. Das heißt, der Schuldtitel hat dreißig Jahre lang Gültigkeit, innerhalb derer die Forderung beigetrieben werden kann.
Wenn Sie mehr Informationen zu unserem Inkassodienst wünschen, nehmen Sie am besten gleich KONTAKT mit uns auf.

