Ihr Vorteil auf einen Blick
Was unser Unternehmen auszeichnet, sind unsere über 30-jährige Berufserfahrung, eine erfolgsorientierte Arbeitsweise und ein hoch motiviertes und spezialisiertes Fachpersonal. Unsere Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Schulungen und Fortbildungen teil. Ein stets seriöses und freundliches Auftreten gegenüber allen Beteiligten versteht sich hierbei von selbst.
- keine Mitgliedschaften
- keine Vertragslaufzeiten
- keine Mitgliedsbeiträge
- kein Erwerb von Auftragsscheinen
Keine Mitgliedschaften und damit keine uneffizienten Vertragslaufzeiten oder Mitgliedsbeiträge oder vorheriger Erwerb von Auftragsscheinen. Eine Zusammenarbeit lohnt sich! Schon wenige Fälle pro Jahr zahlen sich aus, erst recht natürlich, wenn die Probleme größer sind.
Unser leistungsfähiges Inkasso-System sorgt für schnellen und erfolgreichen Forderungseinzug.
Der Gesetzgeber hat mit dem neuen, am 01. Juli 2008 in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) das Gebiet der Rechtsberatung neu geordnet.
Es erlaubt uns aufgrund unserer vorhandenen landgerichtlichen Zulassung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sowohl außergerichtlich als auch in Verbindung mit § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO gerichtlich im Rahmen des Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahrens tätig zu werden.
Dieser Vorteil bietet Ihnen seriöse und zuverlässige Rechtsberatung aus einer Hand!
Nutzen Sie am besten gleich unseren kostenlosen Rückruf-Service!

