Überwachung
Ihre ausgeklagten und titulierten, bei Ihnen wertberichtigten und abgeschriebenen, Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren ab Rechtskraft. Selbst wenn alle Maßnahmen zunächst erfolglos bleiben, bedeutet das nicht gleichzeitig einen Forderungsausfall. Die konsequente Überwachung Ihrer abgeschriebenen Forderung zeigt auch noch nach Jahren den gewünschten Erfolg und Realisierung Ihrer Forderung.
In regelmäßigen Zeitintervallen überwacht unser Inkassounternehmen Ihre Schuldner und überprüft deren finanziellen Vermögensverhältnisse, ermittelt immer wieder ggf. den Wohnort und / oder den Arbeitgeber und ermittelt neue Vollstreckungsmöglichkeiten. Sobald die Vermögensverhältnisse dafür sprechen werden erneut geeignete Maßnahmen zum Zwecke der vollen Befriedigung Ihrer Ansprüche eingeleitet.
Titulierte Forderungen überwachen wir für Sie bis zu 30 Jahren !
Wenn Sie mehr Informationen zu unserem Inkassodienst wünschen, nehmen Sie am besten gleich KONTAKT mit uns auf.

