Zwangsvollsteckungsverfahren
Haben Sie offene Forderungen?
Wir kennen die Lösung.
Liegen durch Vorlage des vollstreckbaren Schuldtitels (Vollstreckungsbescheid, Urteil, Anerkenntnisurteil, Versäumnisurteil, Vergleich, vollstreckbare Schuldurkunde usw.) die Voraussetzungen vor, erfolgt umgehend die Einleitung des gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens und Pfändung des Schuldners von Ansprüchen Dritter. Hierbei gehen wir insbesondere nicht nach "Schema F" vor, wie es in vielen Anwaltskanzleien der Fall ist, sondern ganz gezielt und ganz individuell auf den Schuldner zugeschnitten, bis die Forderung ausgeglichen ist.
Bei Wohnungswechsel, Arbeitgeberermittlung, Wechsel des Arbeitgebers, Ermittlung der aktuellen Bankverbindung, evtl. Ermittlung von Erben, etc. bedienen wir uns unserer ONLINE-Datenbank auf elektronischen Wege.
Diese Dienste sind kostenpflichtig, können aber auch außerhalb eines bestehenden Inkassoauftrages bei Nachweis eines berechtigten Interesses in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie mehr Informationen zu unserem Inkassodienst wünschen, nehmen Sie bitte mit uns KONTAKT auf.

