Strategien bei Verdacht auf Warenkreditbetrug

Strategien bei Verdacht auf Warenkreditbetrug

Für Sie als Gläubiger, der vertragsgemäß seine Leistung erbracht und keine Bezahlung erhalten hat, veranlassen wir in Abstimmung mit Ihnen die Einleitung einer Strafanzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft.

Zuvor konfrontieren wir den Schuldner mit dieser beabsichtigten Maßnahme. Der Schuldner wird insofern gezielt mit dem Anfangsverdacht eines Eingehungsbetruges konfrontiert.

In der Regel sind dies Fälle, in denen der Gläubiger schon mehr als zwei Mahnungen verschickt und die rechtskräftige Titulierung (Schuldtitel) seiner Forderung im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens vorgenommen hat.

Anhand des Ergebnisses des Zwangsvollstreckungsverfahrens teilen wir dem Schuldner die Prüfung von Verdachtsumständen mit, und zeigen ihm die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auf, z. B.

  • Geld- oder Haftstrafe,
  • Widerruf einer Bewährungsstrafe,
  • Herabsetzung des pfändbaren Betrages,
  • Versagung der Restschuldbefreiung)

Wir geben dem Schuldner Gelegenheit zur Stellungnahme, und empfehlen eine Wiedergutmachung des verursachten Schadens, z. B. durch eine Ratenzahlung.

Bestätigen sich anhand der uns vorliegenden Unterlagen nachweislich die Verdachtsmomente des Eingehungsbetruges, raten wir dem Gläubiger, eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Durch unsere Maßnahmen lassen sich bis zu 70 % der Not leidenden Forderungen realisieren.

Wir gestalten für Sie Teilzahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner und überwachen den Eingang der Ratenzahlungen.

Sollten Sie über derartige Forderungen verfügen oder generell interessiert sein, nehmen Sie
am besten gleich Kontakt mit uns auf!

Unsere Strategien und Konditionen werden Sie überzeugen!